AGB
1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(a) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der agindi GmbH, Industriestraße 5, 70565 Stuttgart (nachfolgend „Agentur”) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).
(b) Abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.
(c) Es werden durch die Agentur Leistungen aus den Bereichen Design und Entwicklung (wie bspw. UI / UX-Design, Corporate Design, Videomarketing, Webentwicklung) und Marketing (wie bspw. Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Marketing) sowie Seminare / Workshops erbracht. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen sind im Angebot und den Leistungsbeschreibungen der Agentur ersichtlich.
2. Angebotserstellung und Zustandekommen eines Vertrages
(a) Angebote, die die Agentur ausstellt, behalten dreißig Tage nach Eingang beim Kunden ihre Gültigkeit.
(b) Der Vertrag kommt spätestens durch die Bestätigung des Auftrages zustande.
(c) Dem Kunde wird empfohlen, die Angebotsbestätigung schriftlich, dies bedeutet in Textform per E-Mail oder unterschriebenem Angebot, durchzuführen. Dies erleichtert den Rechtsverkehr und dient ebenso zu Dokumentationszwecken.
(d) Falls der Kunde das erhaltene Angebot verändert, gelten diese Veränderungen erst nach schriftlicher Bestätigung seitens der Agentur.
3. Zahlungsbedingungen
(a) Die Preise werden einerseits auf Auftragsbasis sowie auf Stundenbasis errechnet. Die genauen Preise können den individuellen Aufträgen oder der stundenbasierten Preisliste entnommen werden. Mehrleistungen, bspw. nach Projektende, werden gesondert berechnet. Die Preise werden in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
(b) Rechnungen können per Lastschrift oder Überweisung beglichen werden. Zu zahlen sind Rechnungsbeträge bis spätestens dreißig Tage, nach Erhalt der Rechnung. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden, behält sich die Agentur vor, weitere Dienstleistungen bis zur Begleichung offener Forderungen einzustellen. Ebenso behält sich die Agentur vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 respektive 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den Rechnungsbetrag zu erheben.
(c) Der Kunde erhält die Möglichkeit, Änderungswünsche an dem geschlossenen Auftrag zu äußern. Die Agentur behält sich vor, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(d) Sollte es zu Preiserhöhungen seitens der Agentur kommen, bspw. aufgrund von gestiegenen Gehaltskosten, Hard-/Softwarekosten, Energiekosten oder Beschaffungen, so wird der Kunde rechtzeitig über die aktualisierte Preisliste informiert.
4. Haftung
(a) Die Agentur haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind. Beschränkt wird die Haftung auf den Betrag des einmalig durchgeführten Auftrags. Dies betrifft nicht Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen.
(b) Die Agentur haftet nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeitsverletzungen, der im Ideen- und Konzeptionsprozess gelieferten Materialien und Unterlagen. Diese sind rein für den Entwicklungsprozess angedacht.
(c) Für Materialien, Unterlagen und Inhalte des Kunden kann die Agentur nicht verantwortlich gemacht werden. Der Kunde ist selbständig dazu verpflichtet, dieses auf Rechtsverstöße zu überprüfen.
(d) Sollte es zu einem Verzug der Leistungserbringung seitens der Agentur kommen, so darf der Kunde einen Schadensersatz von 10% des Auftragsaufwandes einfordern. Weitere Forderungen, aufgrund eines Verzugs der Leistungserbringung, sind ausgeschlossen.
(e) Sollte ein Leistungsverzug, aufgrund von höherer Gewalt, die nicht durch die Agentur schuldhaft verursacht wurden, auftreten, so wird der Agentur ein im gleichen Maße großer Aufschub der Lieferfrist gewährt, sofern nicht Unmöglichkeit eingetreten ist. In diesem Fall tritt erst nach Verstreichen dieser Frist Ziff. 4.d in Kraft.
(f) Der Kunde ist für seine Inhalte, Produkte und Leistungen, insbesondere für seine Website oder seinen Onlineshop selbst verantwortlich. Die Agentur wird von der Haftung von aufkommenden Schäden durch Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, welche die Agentur für den Kunden produziert hat, freigestellt. Der Kunde trägt die daraus resultierenden Kosten selbständig. Hierunter werden auch Kosten für die Rechtsverteidigung verstanden.
5. Eigentumsvorbehalt
(a) Die erstellten Produkte der Agentur bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur, dies gilt auch nach deren Lieferung/Übergabe.
(b) Das Eigentum sowie die Nutzungsrechte aller erstellten Materialien und Unterlagen, die vor dem Vertragsabschluss, an den Kunden überreicht werden, verbleiben im Eigentum der Agentur. Die Materialien und Unterlagen dürfen unter keinen Umständen, und wenn dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens der Agentur, an Dritte weitergereicht werden. Der Kunde hat auf Verlangen der Agentur die Materialien und Unterlagen vollständig zurückzugeben und Kopien zu vernichten. Dies gilt ebenso für Verhandlungen, bei denen es zu keinem Vertragsabschluss gekommen ist.
(c) Kreativgüter wie bspw. Texte, Grafiken, Videos, Layouts der Website oder sonstige konzeptionelle Arbeit, die durch die Agentur erstellt werden, sind immaterialgüterrechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungsrechte werden nach Projektende und Bezahlung der letzten Rechnung vollständig an den Kunden übertragen.
6. Geheimhaltung
(a) Die vertraglichen Inhalte sowie gewonnenen Erkenntnisse und insbesondere Betriebsgeheimnisse werden von den Vertragsparteien vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(b) Die Geheimhaltung gilt auch nach der Beendigung des Vertrages hinaus.
7. Nennung als Referenz
(a) Der Kunde, dessen Unternehmen (Name und Logo) sowie die für den Kunden erbrachten Leistungen, können zu Werbezwecken, seitens der Agentur, namentlich und unter Einhaltung der vereinbarten Geheimhaltungsklausel, als Referenz sowohl in Online- als auch in Print-Medien ausgewiesen werden.
8. Datenaufbewahrung
(a) Die den konkreten Auftrag betreffenden Daten, können von der Agentur gespeichert und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke verarbeitet und eingesetzt werden.
(b) Die Agentur speichert die vollständige Anschrift sowie weitere, im Laufe des Vertragsverhältnisses entstehenden Daten, in maschinenlesbarer Form und verarbeitet diese maschinell.
(c) Alle weiteren Daten, die durch die Agentur erhoben werden und zu anderen Zwecken verwendet werden, sind nicht personenbezogen.
9. Laufzeitverträge
(a) Neben der reinen projektbasierten Auftragsgestaltung existieren Laufzeitverträge. Ein Laufzeitvertrag ist ein Vertrag, der für wiederkehrende Leistungen für 6 Monate oder 12 Monate geschlossen wird. Wenn ein Laufzeitvertrag nicht vier Wochen vor Ablauf der regulären Laufzeit gekündigt wird, so verlängert sich dessen Laufzeit. Die Verlängerung des Laufzeitvertrages beträgt für einen für 6 Monate geschlossenen Vertrag einen weiteren Monat, für einen für 12 Monate geschlossenen Vertrag zwei Monate.
(b) Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn durch eine Vertragspartei vorsätzlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstoßen und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt werden.
(c) Ein außerordentlicher Grund liegt der Agentur vor, sollte der Kunde wiederholt in Zahlungsverzug geraten oder seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen. Ebenso liegt ein außerordentlicher Grund vor, wenn gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses eingeleitet oder über sein Vermögen ein (vorläufiges) Insolvenzverfahren eröffnet wird.
(d) Falls es zu einer vom Kunden verschuldeten vorzeitigen Beendigung des Laufzeitvertrages kommt, insbesondere dann wenn die Agentur den Vertrag außerordentlich kündigen musste, behält sich die Agentur das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen. Die Schadenshöhe stellt dabei den Wert dar, der infolge der vorzeitigen Vertragsbeendigung, der in Summe durch die nicht erhobenen Monatsbeiträge bis zum Laufzeitende entstanden ist. Im Einzelfall bleibt es dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger war.
(e) Die Agentur ist ebenso berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, sollten die zu betreuenden Websites/Plattformen des Kunden offensichtlich rechtswidrig sein und/oder Rechte, insbesondere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.
(f) Die Kündigung kann nur in Textform oder in Schriftform erfolgen. Die außerordentliche Kündigung ist fristlos mit sofortiger Wirkung möglich.
10. Schlussbestimmung
(a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit durch die Agentur, insbesondere zur Anpassung an rechtliche oder technische Rahmenbedingungen geändert werden. Getätigte Änderungen können unmittelbar über die Website eingesehen werden. Falls die AGB in das Vertragsverhältnis mit einem Kunden eingeführt sind, wird der jeweilige Kunde über die Änderungen der AGB informiert. Wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gilt diese als vom Kunden zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ausgenommen hiervon sind Preisänderungen.
(b) Für alle, die sich aus dem Vertrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
(c) Für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand ausschließlich Stuttgart. Gesetzliche Bestimmungen über zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.